ELNET begrüßt Positionierung der Bundesregierung zum Zuständigkeitsbereich des Internationalen Strafgerichtshofes

Kürzlich hat sich der Internationale Strafgerichtshof für die Palästinensischen Gebiete zuständig erklärt. Deutlich Position bezogen zu dieser Frage hat das Auswärtige Amt, das vor der Politisierung des Internationalen Strafgerichtshofes durch diesen Schritt warnt. Die Errichtung eines palästinensischen Staates sowie die Festlegung von Grenzen zwischen Israel und Palästina müsse in Verhandlungen zwischen den beiden Seiten erfolgen. Dies dürfe nicht präjudiziert werden, so die deutsche Bundesregierung. Diese eindeutige Positionierung der Bundesregierung zum Zuständigkeitsbereich des Gerichtshofes ist begrüßenswert. 

Die Frage der Verfolgung und Bestrafung von Verstößen gegen das Völkerrecht und Verletzungen der Menschenrechte begleiten den Nahostkonflikt seit Jahrzehnten. Allerdings basieren entsprechende Behauptungen oft auf dürftiger Quellenbasis und werden von Seiten verbreitet, die in dem Konflikt eindeutig Partei ergreifen. Dadurch wird eine unvoreingenommene Untersuchung der Kriegsführung aller beteiligten Seiten erschwert.

In der jüngeren Vergangenheit kam es insbesondere in Bezug auf die Gaza-Kriege von 2014 und 2008-2009 zu solchen Vorwürfen. Nach beiden Kriegen setzte der von autoritären Staaten dominierte UN-Menschenrechtsrat Kommissionen zur Untersuchung von vermeintlichen Kriegsverbrechen ein. Nachdem im Anschluss an die Veröffentlichung des durch Staaten wie Russland, China, Pakistan und Saudi-Arabien angeregten Goldstone Reports im Jahre 2009 Ungereimtheiten bekannt wurden, musste der Vorsitzende der Kommission eingestehen, dass es bei der Erarbeitung zu eklatanten Fehleinschätzungen über die israelische Kriegsführung gekommen war, ohne welche die an Israel gerichteten Vorwürfe nicht länger haltbar seien. 

In ähnlicher Weise wurde die Voreingenommenheit der durch den UN-Menschenrechtsrat berufenen Kommission zur Untersuchung des Gaza-Krieges von 2014 offensichtlich, nachdem eine vorherige Beratertätigkeit des Kommissionsvorsitzenden William Schabas für die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) bekannt wurde. An dieser Stelle sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass der Gaza-Krieg des Jahres 2014, welcher in den derzeitigen Auseinandersetzungen eine prominente Rolle spielt, durch das Abfeuern von Raketen durch die Hamas auf zivile Ziele in Israel ausgelöst wurde.

Die auf internationalen Organisationen und Institutionen basierende multilaterale Weltordnung ist ein hohes Gut, für welches sich die Bundesrepublik Deutschland aus vielen guten Gründen gegenüber der Weltgemeinschaft einsetzt. Damit einher gehen sollte auch ein entschiedenes Entgegenwirken der Politisierung von Eckpfeilern dieser Ordnung. Die Bundesregierung hat durch ihre Stellungnahme bereits ein wichtiges Zeichen gesetzt. Wer Institutionen wie den Internationalen Gerichtshof oder den UN-Menschenrechtsrat zu politischen Zwecken missbraucht, untergräbt ihre Glaubwürdigkeit. Wenn dies geschieht, ist der erste Schritt hin zu einer undemokratischen Weltordnung bereits genommen.