Seit dem 28. Februar 2026 greifen Israel und die Vereinigten Staaten in enger Kooperation Ziele im Iran an, um die von ihm ausgehende nukleare Bedrohung, sein Raketenarsenal, das Netzwerk terroristischer Stellvertreter sowie seine inländischen Repressionsorgane zu neutralisieren.
Der Oberste Führer Ajatollah Ali Chamenei wurde zu Beginn des Krieges in einem gezielten Angriff getötet. Als Reaktion schickte die Islamische Republik ballistische Raketen und Drohnen nach Israel, aber auch in die bisher weitgehend unbeteiligten Golfstaaten. Sogar die britische Militärbasis Akrotiti auf Zypern wurde Opfer eines Drohnenangriffs, auch wenn dieser wohl von der libanesischen Hisbollah verübt wurde. Die Terrororganisation, die zu den iranischen Proxy-Akteuren in der Region zählt, hat im Zuge des Krieges ihre Raketenangriffe auf Israel erneut aufgenommen.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat die Position der Bundesregierung am 01. März in einem bemerkenswerten Statement klargestellt. Darin verurteilte er nicht nur die iranischen Angriffe auf die Zivilbevölkerung, sondern betonte auch, dass er völkerrechtliche Belehrungen aktuell für nicht angemessen erachte. Welche Konsequenzen lassen sich nun für Deutschland aus dem Krieg ziehen?
Deutschland und der Krieg gegen den Iran
Das Statement des Bundeskanzlers weicht von der klassischen Position ab, die vorherige Bundesregierungen in ähnlichen Situationen immer wieder abgegeben haben: Betonung des Völkerrechts, Aufrufe zur Deeskalation auf beiden Seiten. Merz formuliert nun eine realpolitischere Position und erkennt damit die Wirklichkeit an, dass alle diplomatischen Initiativen der vergangenen Jahre das Regime in Teheran weder davon abbrachten, weiter in Richtung Nuklearwaffen zu streben, noch sich mit immer mehr ballistischen Raketen zu bewaffnen. Auch das Einstellen der eliminatorischen Rhetorik gegenüber Israel oder ein Ende des brutalen Vorgehens gegen die Protestbewegung im Land konnten diplomatische Bemühungen nicht erreichen.
Natürlich stellt der Krieg für Deutschland und Europa ein Dilemma dar, schwächt doch eine Abkehr von völkerrechtlichen Maßstäben eben jene Ordnung, auf die sich Europa in Bezug auf den Russland-Ukraine-Krieg oder die US-amerikanischen Grönlandambitionen immer wieder beruft. Eine differenzierte Position ist daher aktuell besonders wichtig: Beschränkungen des Völkerrechts anzuerkennen, bedeutet nicht, sich komplett vom Regelwerk der internationalen Politik zu verabschieden. Dennoch bleibt das Völkerrecht nicht der einzige Maßstab, an dem der Krieg gegen ein Regime wie im Iran gemessen werden kann und sollte.
Das Regime selbst hält sich freilich an keinerlei Regeln – weder in diesem Krieg, in dem es gezielt Zivilisten in Israel und arabischen Staaten angreift, noch zuvor. Der Umgang mit Staaten und Akteuren dieser Art stellt für westliche Regierungen, die sich grundsätzlich an das Völkerrecht gebunden fühlen, immer wieder eine Herausforderung dar. Auch hier gilt es für Deutschland, künftig eine realpolitische Perspektive einzunehmen. In einer Welt, in der die regelbasierte Ordnung immer mehr an Ordnungskraft verliert, erscheint ein bloßes Betonen der Vorteile dieser Ordnung, so groß sie auch sein mögen, nicht als gewinnbringende Strategie.
Iranische Aktivitäten in Deutschland
Dabei wird oft vergessen, dass iranische Akteure seit langem auch in Deutschland aktiv sind. Laut Bundesamt für Verfassungsschutz kundschaftet die Islamische Republik in Deutschland vor allem die iranische Diaspora sowie jüdische und israelische Organisationen und Institutionen systematisch aus. Für einen Brandanschlag gegen eine Bochumer Schule, der ursprünglich einer Synagoge in der Nachbarschaft gelten sollte, verurteilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht 2023 einen Deutsch-Iraner und identifizierte staatliche iranische Stellen als Auftraggeber. Auch systematische Cyberangriffe gehen auf das Konto des Regimes in Teheran.
Für Deutschland ist ein Sturz des Regimes somit nicht nur indirekt von Interesse. Ein Iran unter neuer Führung würde die Sicherheitslage auch hier konkret verbessern. Gerade in der aktuellen Situation ist allerdings ein verstärkter Schutz gefährdeter Personen, Gruppen, Organisationen und Institutionen notwendig. Nach der Aufnahme der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) auf die EU-Terrorliste im Januar sollte die Bundesregierung zudem konkrete Betätigungs- und Vereinsverbote für Organisationen, die mit den IRGC in Verbindung stehen, prüfen und zügig umsetzen. Auch Maßnahmen wie eine strenge Prüfung und ggf. Sanktionierung iranischer Banken und Unternehmen sowie die strikte Durchsetzung aufenthaltsrechtlicher Konsequenzen können das IRGC-Verbot auf europäischer Ebene auf die nationalstaatliche Ebene übersetzen.
Die Zeitenwende ernst nehmen
Neben dem Schutz besonders gefährdeter Einrichtungen vor dem Hintergrund des Krieges muss Deutschland sich aber auch grundlegendere Fragen stellen: Wie geschützt sind wir vor Angriffen mit ballistischen Raketen oder Drohnen? Wie würde die deutsche Gesellschaft auf ein Szenario dieser Art reagieren? Hier gibt es in vielen Bereichen akuten Handlungsbedarf. Der Vergleich mit Israel zeigt, wie ausbaufähig die Vorbereitung der Bundesrepublik ist.
Während in Israel Schutzräume in privaten („Mamad“) und öffentlichen Gebäuden („Miklat“) lange Standard sind, mangelt es in Deutschland an einer flächendeckenden Bunkerinfrastruktur. Ein vergleichbares Frühwarnsystem bei Angriffen aus der Luft fehlt ebenso. Und auch wenn im Bereich der Luftverteidigung Fortschritte erzielt wurden – u.a. durch die Beschaffung und Erstbefähigung des israelischen Raketenabwehrsystems Arrow 3 – so ist der Schutz mit der Abdeckung der Systeme in Israel nicht im Ansatz vergleichbar.
Deutschland hat die Zeitenwende ausgerufen, umgesetzt ist sie in vielen Bereichen noch nicht. Auch wenn es vielversprechende Ansätze gibt – Deutschland und Frankreich wollen mit JEWEL etwa ein gemeinsames Frühwarnsystem für ballistische Raketen entwickeln – bleibt die Bundesrepublik weit von der Resilienz entfernt, die etwa israelische Gesellschaft auszeichnet. Hier besteht großes Potenzial für eine engere Zusammenarbeit mit dem jüdischen Staat.
