ELNET begrüßt die geplante Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Am 24. März 2021 hat die Bundesregierung in seiner Sitzung ein neues Gesetzesvorhaben zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes auf den Weg gebracht, um Opfern des nationalsozialistischen Regimes und ihren Nachfahren größere Rechtssicherheit für das Wiedererlangen der deutschen Staatsbürgerschaft zu geben. 

Zwar besteht nach geltendem Recht für diese Gruppe bereits ein Anspruch auf Einbürgerung. Artikel 116 Abs. 2 des Grundgesetzes gibt Personen, die während der Herrschaft der Nationalsozialisten zwischen Januar 1933 und Mai 1945 ausgebürgert wurden, das Recht auf Wiedereinbürgerung. Dieses Recht überträgt sich auch auf Nachfahren. 

In der Praxis bestand jedoch für Personen, die nicht förmlich ausgebürgert wurden, kein ausdrücklicher Anspruch auf Wiedereinbürgerung. Hier handelte es sich in erster Linie um Verfolgte, die vor den Nationalsozialisten geflüchtet sind und durch die Annahme der Staatsbürgerschaft eines anderen Staates die deutsche Staatsbürgerschaft verloren sowie Frauen, die während der NS-Zeit Ehen mit Ausländern schlossen und so nach damaligem Recht die deutsche Staatsbürgerschaft abgaben.

Außerdem plant die Bundesregierung, einen Anspruch auf Einbürgerung auch Personen zu übertragen, die aufgrund der rassistischen Ideologie des NS-Regimes von Sammeleinbürgerungen sogenannter Volksdeutscher zwischen 1938 und 1945 ausgeschlossen waren. Als vierte Gruppierung sollen auch in Deutschland vor dem 30. Januar 1933 ansässige ausländische Bürger einen Anspruch auf Einbürgerung erhalten, insofern sie ihren Wohnsitz aufgrund von Verfolgung nach der Machtergreifung aufgeben mussten. 

Im letzten Jahr hatte das Bundesministerium für Inneres und Heimat diese Erweiterung des Anspruches auf Einbürgerung bereits durch Erlasse an das Bundesverwaltungsamt verbrieft. 

Durch die vom Bundeskabinett angestrengte Gesetzesvorlage sollen größere Rechtssicherheit geschaffen und ein Zeichen gesetzt werden, welch hohen Stellenwert die Bundesregierung der Wiedergutmachung auch weiterhin einräumt. Durch diesen Schritt soll NS-Verfolgten und ihren Nachfahren ein klarerer Rechtsanspruch auf Einbürgerung geboten werden.

Dazu soll es zu Änderungen in der Befristung des Anspruches auf Einbürgerung kommen. Durch die Abschaffung des „Generationenschnittes“, welcher den Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Generationen begrenzte, wird auch zukünftigen Generationen der Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft freigemacht. 

ELNET begrüßt diesen Schritt der deutschen Regierung ausdrücklich. Der Anspruch auf Einbürgerung für durch das NS-Regime Verfolgte sollte glasklar verbrieft sein und die Beantragung so unbürokratisch wie möglich gestaltet werden. Einbürgerungsverfahren von NS-Opfern, die sich über Jahre erstrecken, sind mit dem Willen nach Wiedergutmachung unvereinbar. Die Bundesregierung sollte daher in ihrer Absicht bestärkt werden, hier für Klarheit zu sorgen.