Antisemitismus-Definition der IHRA bei öffentlicher Förderung verpflichtend machen

Die Ausstellung eines offen antisemitischen Kunstwerks auf der „documenta fifteen“ hat scharfe Kritik auf sich gezogen, die auch nach der Entfernung des Werks nicht abreißt. In der öffentlichen Debatte wird in Folge nicht nur über personelle Konsequenzen, sondern längst auch über die Grenzen der Kunstfreiheit und die Förderung von Kunst aus öffentlichen Mitteln diskutiert. Die konsequente Anwendung der IHRA Antisemitismus-Definition sollte vor diesem Hintergrund bei öffentlich geförderten Projekten verpflichtend werden.

Die documenta in Kassel – weltweit eine der bedeutendsten Ausstellungen für zeitgenössische Kunst – sieht sich nicht zum ersten Mal Antisemitismusvorwürfen ausgesetzt. In der Kritik steht vor allem die Nähe zur gegen Israel gerichteten Bewegung „BDS – Boycott, Divestment and Sanctions“. 

BDS wurde vom Deutschen Bundestag im Mai 2019 als klar antisemitisch eingestuft. Das Kunstwerk von „Taring Padi“ zeigt durch die schamlose Nutzung offensichtlicher antisemitischer Bildsprache nun einmal mehr, dass Antisemitismus auf größter öffentlicher Bühne Tür und Tor geöffnet wird. Dies ist besonders besorgniserregend, da die documenta auch aus öffentlichen Geldern gefördert wird. Die Freiheit der Kunst und deren öffentliche Förderung ist ein hohes Gut. Der documenta Antisemitismusskandal unterstreicht jedoch, wie öffentliche Gelder auch dazu eingesetzt werden können, antisemitischen Inhalten und Botschaften eine Bühne zu bieten. 

Dazu Carsten Ovens, Executive Director: „Einmal mehr zeigt sich, dass der gesellschaftliche Konsens, gegen jede Art von Antisemitismus aufzustehen, auch rechtliche Rahmenbedingungen braucht. Vor diesem Hintergrund sollte die Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) zukünftig als verpflichtende Klausel in die Förderbedingungen von Bund, Ländern und Kommunen aufgenommen werden. Die IHRA-Definition ist ein wirksames Instrument, um die Grenze zwischen Meinungs- und Kunstfreiheit sowie grenzüberschreitenden Antisemitismus zu identifizieren und zu benennen. Nicht zuletzt deshalb hat sich auch die Bundesregierung die Arbeitsdefinition der IHRA zu eigen gemacht. Diese nun zu einer verpflichtenden Grundlage öffentlicher Förderungen zu machen, ist ein weiterer Schritt zur wirksamen Bekämpfung jeder Art von Antisemitismus.“