Die innovationsförderliche Nutzung von Gesundheitsdaten

Nachdem das vorangegangene Policy Briefing des German Israeli Health Forum for Artificial Intelligence (GIHF-AI) auf die technischen und sicherheitsrelevanten Aspekte von Gesundheitsdaten eingegangen ist, liegt der Fokus im Folgenden auf den nationalen, europäischen und internationalen Regulierungsmechanismen bezüglich der Nutzung von Gesundheitsdaten.

Die Entwicklung und Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten ab. Die Gründe liegen auf der Hand: Eine KI kann nur so gut und repräsentativ sein, wie die Daten, die für ihr Training verfügbar sind. 

Das Briefing legt daher einen Fokus auf die wichtigsten Regulierungsmechanismen hinsichtlich Primärnutzung (Nutzung für die Gesundheitsversorgung) und Sekundärnutzung (Nutzung für die Forschung und Entwicklung) von Gesundheitsdaten in Deutschland, mit Fokus auf letzterem.

Gleichzeitig wird der Vergleich mit einem Land angestellt, das uns im Bereich Digital Health rund zwanzig Jahre voraus ist: Israel. Das Land im Nahen Osten zählt bereits über 700 Digital Health Startups und eine florierende Infrastruktur KI-basierter Gesundheitsanwendungen, die von einer Mehrzahl der knapp über neun Millionen Einwohnerinnen und Einwohner angewandt werden.

Fazit: Es sollte Rechtssicherheit für KI-basierte Anwendungen und Vertrauen in KI Made in Europe durch die zügige Inkraftsetzung einer EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz sowie ergänzende klare Richtlinien erlangt werden. Hierbei sollte im Allgemeinen gelten, dass ein solider Rechtsrahmen für die innovationsförderliche Nutzung von Gesundheitsdaten die existierende Überregulierung ablösen muss.