Am 21. November verkündet Israels Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit, offiziell Anklage gegen Premierminister Netanjahu zu erheben.
Der amtierende Premier werden Betrug, Untreue und Bestechlichkeit vorgeworfen. Für letzteres drohen bis zu zehn Jahre Haft, für Betrug und Veruntreuung bis zu drei Jahre. Von seinem Amt zurücktreten muss Netanjahu wegen der Anklage jedoch nicht; dies wäre erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung zwingend. Netanjahu selbst hatte im Vorfeld bereits alle Anschuldigungen abgestritten und von einer politisch motivierten „Hexenjagd“ gesprochen. Einen Rücktritt von seinem Amt als Premierminister und Spitzenkandidat des Likud schließt er weiterhin aus.