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ELNET mahnt weiteren kritischen Umgang mit der BDS-Bewegung an

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 20. Januar 2022 per Urteil den BDS-Beschluss der Stadt München mit Hinweis auf die Meinungsfreiheit für nichtig erklärt. Ziel der Stadt war es ursprünglich gewesen, der vom Deutschen Bundestag als antisemitisch eingestuften Bewegung „Boycott, Divestment and Sanctions“ (BDS) keine städtischen Räumlichkeiten zur Nutzung zu überlassen.

Das Gericht bestätigte damit das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts hinsichtlich des Beschlusses des Münchener Stadtrates aus dem Dezember 2017, der BDS-Bewegung die Nutzung städtischer Räumlichkeiten zu verwehren. Die Kontroverse um den Umgang mit der offen gegen die Existenz des Staates Israel agierenden Bewegung geht so in die nächste Runde.

Der antisemitische Gehalt der BDS-Bewegung ist deutlich belegt. Vertreter der Bewegung weigern sich, an Veranstaltungen teilzunehmen, an denen auch israelische Juden teilnehmen (egal, welche politische Positionen diese vertreten). Oftmals wird so der Ausschluss von Personen von Veranstaltungen erreicht, wie der prominente Fall der israelischen Professorin Shifra Sagy von einer Konferenz an der Universität Stellenbosch auf Betreiben von BDS-Vertretern zeigt.

Das Existenzrecht Israels wird durch die Bewegung offen negiert, ihre Darstellung der Geschichte des Staates Israel hat einen dämonisierenden Charakter.

ELNET fordert die Bundesregierung und das deutsche Parlament hinsichtlich der nun geschaffenen Unklarheit zu gesetzgeberischen Maßnahmen auf, welche es Kommunen auch in Zukunft ermöglicht, antisemitischen und hasserfüllten Bewegungen die Nutzung öffentlicher Räumlichkeiten zu verwehren.

Carsten Ovens, Executive Director von ELNET hierzu: „Am 18. November vergangenen Jahres waren wir mit unserer Initiative „Words Matter“ in München zu Gast, um über Maßnahmen gegen Antisemitismus im Internet zu diskutieren. Die Veranstaltung fand in eben dem Zimmer statt, in welchem Propagandaminister Joseph Goebbels am 09. November 1938 den Terror der Reichspogromnacht entfesselte. Mit unserer Initiative konnten wir so ein doppeltes Zeichen gegen Antisemitismus setzen. Der Gedanke, dass in eben diesem Raum zukünftig durch die BDS-Bewegung oder vergleichbare Initiativen offen gegen Israel agitiert werden könnte, ist kaum ertragbar. Kommunen müssen weiterhin die Möglichkeit haben, die Nutzung ihrer Räumlichkeiten in solchen Fällen einzuschränken.“

Die Meinungsfreiheit ist neben der Würde des Menschen eines der höchsten und grundlegendsten Güter unseres Staates. Um sie zu wahren, bedarf es im Rahmen der wehrhaften Demokratie auch, öffentlich finanzierte Räume nicht einer Bewegung zur Verfügung zu stellen, welche Personen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit systematisch diskreditiert und gezielt gegen den jüdischen Staat Israel vorgeht.

 

 

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